Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Jedes Unternehmen ist verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und das Verhalten im Brandfall.
Mitarbeiter von Unternehmen, welche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz treffen - ob in der Industrie, im Handwerk, im Hotelgewerbe oder im Büro.
Die DGUV Vorschrift 1, sowie die ASR A22 - Technische Regeln für Arbeitsstätten - „Maßnahmen gegen Brände“, schreiben alle 3-5 Jahre wiederkehrende Ausbildung vor.
Theorie- und Praxisschulung, welche auf Ihr Unternehmen abgestimmt wird.
ca. 3 - 4 Std.
Individuell nach Vereinbarung
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